Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter +43 676 4411552, mittels der Online-Terminvereinbarung über die Website oder persönlich. Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine für Sie reserviert sind und daher Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, zur Gänze in Rechnung gestellt werden.
Behandlungskosten
Der Tarif für eine Therapieeinheit beträgt innerhalb der Ordinationszeiten 91,- Euro (gültig bis 31.12.2023). Für Termine außerhalb der Ordinationszeiten und für spezielle Fragestellungen fällt ein entsprechend höherer Tarif an.
Die Netto-Therapiezeit ist abhängig von Art und möglicher Dosierungsstufe der Behandlung.
- Die Dokumentationszeit (entsprechend der Dokumentationspflicht des MTD-Gesetzes, BGBl. 460/1992, §11a Abs 1),
- die schriftliche Befunderstellung für zuweisende und behandelnde Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte,
- das Erstellen und Übermitteln von Übungsprogrammen,
- das Verwalten der Stammdaten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sowie entsprechend des MTD-Gesetzes, BGBl. 460/1992, §11a Abs 2 und 3,
- die Analyse der Vorgeschichte einer Bewegungsdysfunktion, Erkrankung bzw. relevanter Symptome unter Einbeziehung vorliegender bildgebender und anderer Befunde,
- die schriftliche oder telefonische Terminvereinbarung und -reservierung,
- alle für den Behandlungserfolg notwendigen, klärenden oder beratenden Telefonate sowie
- jeglicher für den Behandlungsverlauf notwendige Schriftverkehr
sind nicht in der Netto-Therapiezeit inkludiert.
Kostenerstattung von Behandlungskosten
Eine Kostenerstattung durch Ihren Sozialversicherungsträger (zB ÖGK, BVAEB, KFA, SVS) ist nach vorheriger chefärztlicher Bewilligung möglich und erfolgt nach dem Wahlarztprinzip. Die Höhe des daraus entstehenden Selbstbehaltes ist vom Inhalt der Verordnung und der entsprechenden Kostenerstattung durch den jeweiligen Sozialversicherungsträger abhängig. Wenn Sie zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung noch eine private Krankenversicherung haben, besteht außerdem die Möglichkeit, einen Teil oder den gesamten Selbstbehalt über diese Zusatzversicherung erstattet zu bekommen. Der verbleibende Selbstbehalt kann unabhängig von einer privaten Krankenversicherung in der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung des gleichen Jahres als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) geltend gemacht werden.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie auf der Webseite der Arbeiterkammer
Kostenerstattung – Alle Angaben sind OHNE GEWÄHR
Leistung | ÖGK | SVS bei 5%/10%/20% Selbstbehalt | BVAEB | KFA |
Physiotherapie 60 min | 48,00€ | 48,56€ / 46,01€ / 40,90€ | 46,01€ | 46,01€ |
Physiotherapie 30 min | 24,00€ | 24,28€ / 23,00€ / 20,45€ | 23,00€ | 23,00€ |
Physiotherapie 45 min | 36,00€ | 36,42€ / 34,51€ / 30,67€ | 34,51€ | 34,51€ |
Manuelle Heilmassage | 6,40€ | 12,14€ / 11,50€ / 10,22€ | 6,85€ | 11,50€ |
neurophysiologische Behandlung 60 min | – | 38,91€ | 35,63€ | 40,86€ |
Hausbesuch | 24,00€ | 24,28€ / 23,00€ / 20,45€ | 23,81€ | 23,00€ |
Das sollten Sie mitbringen
Bitte nehmen Sie zur ersten Therapieeinheit
- die ärztliche Verordnung – mit Ausnahme von präventivmedizinischen physiotherapeutischen Sitzungen (zB individuelle Trainingsberatung, Arbeitsplatzevaluierungen)
- alle aktuellen Befunde (zB Röntgen, MRT, CT, Blutbild, Entlassungsbefund nach einem Spitalsaufenthalt) mit.